Herzlich
willkommen

auf der Internetpräsenz von Versicherungs- und Finanzmakler
Maik Feldmann
Ihrem fairen und unabhängigen
Experten für:
Versicherungen
Altersvorsorge
professionelle
Geldanlage
und Immobilien.
Auf
Wunsch
kann
ich
ihnen
auch
eine
Investition in eine exklusive und
professionelle
Immobilienbeteiligung
ermöglichen.
Diese Internetseite soll
ihnen einen Überblick über
meine
Leistungen und Ihren Nutzen dabei verschaffen.
Eine
persönliche Beratung kann sie jedoch
nicht ersetzen.
Selbstverständlich ist meine Dienstleistung nicht auf
Taufkirchen und
den Großraum München begrenzt, ich betreue auch gerne
Anfragen aus ganz
Deutschland. Dank Internet und Telefon ist dies ohne Probleme
möglich.
Was zeichnet meine Dienstleistung aus?
Als
Versicherungsmakler bin ich an kein Versicherungsunternehmen gebunden.
Ich bin vollkommen unabhängig und vertrete ausschließlich
die
Interessen meiner Kunden. Ich kann aus über 100 verschiedenen
Gesellschaften für Sie das beste passende Angebot auswählen.
Ganz gleich ob Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung,
Geldanlage oder Vermögensabsicherung. Wenn es um
Ihre Sicherheit geht, sollte man keine Kompromisse eingehen.
Meine Spezialgebiete:
Im Mittelpunkt meiner Dienstleitung stehen vor allem die
Bereiche Geldanlage und Altersvorsorge. Ich bin an keinen
Produktgeber gebunden und ausschließlich meinen Kunden
verpflichtet.
Wenn es ums
Geld geht, ist meiner Ansicht nach Unabhängigkeit bei der
Produktauswahl unbezahlbar. So kann vermieden werden, dass ihr
Erspartes in überteuerten, unrentablen oder unseriösen
Versicherungen oder Geldanlagen
versauert. Denn wo zum Beispiel Altersvorsorge drauf steht, muss nicht
immer eine
gute Altersvorsorge drin sein.
Ich habe den Überblick über
die Angebote des Versicherungsmarktes und der Geldanlageprodukte und
wähle für Sie das Produkt,
das am besten zu Ihnen passt. Dies umfasst vor allem die betriebliche
Altersvorsorge, die Riesterrente, normale Rentenversicherungen und
selbstverständlich die
Konzeption einer
professionellen Geldanlagestrategie.
zum
Bereich Altersvorsorge
Zu jeder guten Altersvorsorge gehört auch die
Absicherung der Arbeitskraft, denn diese ist die Grundlage ihres
derzeitigen Einkommens. Dies geschieht in der Regel durch eine
gute Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch es gibt auch
Alternativen, wie die Dread-Disease-Versicherung oder die
Grundfähigkeitsversicherung.
zum Thema
Berufsunfähigkeit

Zum Thema der privaten
Altersvorsorge habe ich ein
Buch
veröffentlicht. In diesem Buch
wird Schritt für Schritt der Aufbau einer funktionierenden
Altersvorsorge beschrieben und der Leser erhält nicht nur viele
Tipps und Hinweise an die Hand, sondern auch viele Beispiele und
Berechnungen.
Aktuelle Nachrichten und Beiträge
Auswirkungen der Senkung
des Garantiezinses bei Lebensversicherungen
(18. Juli 2011) Die private
Lebens- oder Rentenversicherung ist in Deutschland weit
verbreitet - vor allem bei der privaten Altersvorsorge, ganz gleich, ob
mit oder ohne staatliche Förderung. Bei der klassischen
kapitalbildenden Versicherung fließt der Sparanteil der
Beiträge in das Anlagevermögen der Versicherungsgesellschaft
und es werden darauf Überschüsse gutgeschrieben. Dabei gilt
für nahezu jede solche Versicherung ein Garantiezins, der
unabhängig von den tatsächlichen Überschüssen
zugesagt wird, dieser gilt für die gesamte Laufzeit der
Versicherung. Für Verträge, die ab 2007 bis
einschließlich 2011 beantragt werden, gilt ein Garantiezins von
2,25%. Im Februar hat das Finanzministerium festgelegt, dass dieser
Zins für alle Neuverträge ab dem 01.01.2012 auf 1,75% gesenkt
wird. Doch was bedeutet dies im Endeffekt für den Verbraucher?
- Für Altverträge ändert sich zunächst nichts.
Die garantierten Leistungen und Renten bereits bestehener
Versicherungen bleiben weiter gültig. Jeder Versicherungsvertrag,
der noch vor dem 31.12.2011 abgeschlossen wird, profitiert auch noch
vom derzeitigen Zins von 2,25%.
- Die garantierten Leistungen von kapitalbildenden Versicherungen
sinken. Aufgrund des niedrigeren Garantiezinssatzes sinken die
garantierten Ablaufleistungen bzw. die garantierten Renten bei
kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen. Da die
tatsächlichen Überschüsse der verschiedenen
Gesellschaften jedoch fast immer höher liegen, werden auch die
tatsächlichen
Leistungen normalerweise über den garantierten Werten liegen.
- Die Garantien bei fondsgebundenen Versicherungen können
teurer werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie eine
Garantie bei fondsgebundenen Versicherungen sichergestellt wird. Eine
davon ist, dass ein Teil der Beiträge im Anlagevermögen der
Gesellschaft sicher angelegt ist und sich mit Hilfe des Garantiezinses
das garantierte Vertragskapital risikolos ansammelt. Der dann noch
verbleibende Teil wird in Investmentfonds investiert. Bei einem
niedrigeren Garantiezins muss mehr Kapital in die sichere Anlage
fließen, um die Garantie sicherstellen zu können. Folglich
wird weniger in die Fonds investiert.
- Auch Risikoversichersicherungen können teurer werden.
Wichtige Versicherungen, wie Risikolebensversicherungen und
Berufsunfähigkeitsversicherungen kalkulieren die Beiträge mit
dem Garantiezins - dementsprechend sollten die (garantierten)
Versicherungsbeiträge bei einem geringeren Rechnungszins steigen.
Wie hoch diese Steigerung ausfällt ist hängt jedoch stark von
den Rechnungsgrundlagen der Gesellschaft und des jeweiligen Tarifes ab.
Da diese Zinssenkung keinen einzigen Vorteil für den
Versicherungskunden verspricht, kann deshalb fast jedem empfohlen
werden, einen geplanten Abschluss einer Lebens- Renten- oder
Berufsunfähigkeitsversicherung noch rechtzeitig im Jahr 2011
durchzuführen. Da eine gute Beratung Zeit braucht und am Ende des
Jahres die Antragsabteilungen
erwartungsgemäß stark ausgelastet sein werden, sollte ein
Antrag rechtzeitig und nicht "auf den letzten Drücker" gestellt
werden.
Änderung des
Mindestalters in der geförderten Altersvorsorge ab 2012
(21. September 2011) In 2007
wurde mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz die Rente mit 67
eingeführt. Für alle Jahrgänge, die 1964 oder
später geboren sind, gilt das neue Rentenalter von 67 - für
die Jahrgänge 1947-1963 wird das Alter schrittweise heraufgesetzt.
Wer vor dem Regelrentenalter in den Ruhestand treten will, muss nicht
nur besondere Voraussetzungen erfüllen, sondern auch erhebliche
Kürzungen in Kauf nehmen: Für jeden Monat, den die Rente
vorzeitig bezogen wird, zieht die Rentenkasse 0,3% ab - lebenslang. Die
frühestmögliche Rente beginnt dann mit 63 und kann um bis zu
14,4% gekürzt werden.
Doch es gibt noch einen weiteren Passus in dieser Rentenreform, der in
der Bevölkerung weitestgehend unbekannt ist. Im Bereich der
privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge existierte für
die Auszahlung von Renten und Kapitalzahlungen bisher ein Mindestalter
von 60 Jahren. Damit eine Altersvorsorge staatlich gefördert ist,
darf die Leistung nicht vor diesem Alter bezogen werden können.
Dieses Alter wird nun für alle Verträge, die 2012 und
später
abgeschlossen werden, auf 62 Jahre erhöht.
Dies gilt jedoch nur für neu abzuschließende
Altersvorsorgeverträge. Für alle bisher bestehenden
Verträge und solche, die noch im Jahr 2011 abgeschlossen werden,
gilt noch das Mindestalter von 60 Jahren.
Wer ohnehin erst mit 65 oder 67 in den Ruhestand gehen möchte,
für den ist diese Änderung ohne Belang. Doch diejenigen, die
mit einem früheren Ruhestand planen, oder diesen zumindest nicht
ausschließen wollen, sollten sich noch in 2011 um eine passende
staatlich geförderte Altersvorsorge bemühen.
Betroffen von den Altersgrenzenerhöhungen sind vor allem die
Riester-Rente, die Rürup-Rente und die betriebliche
Altersvorsorge. Ebenso erhöht sich das Mindestalter für die
steuerliche Sonderregelung bei Einmalauszahlungen privater Renten- und
Lebensversicherungen.
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