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Versicherungsmakler Maik Feldmann
Taufkirchen bei München
www.MaikFeldmann-Finanz.de


Versicherungen   Altersvorsorge   Geldanlage   Immobilien   Immobilienbeteiligung


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Herzlich willkommen

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auf der Internetpräsenz von Versicherungs- und Finanzmakler
Maik Feldmann


Ihrem fairen und unabhängigen Experten für:
Versicherungen

insbesondere

Berufsunfähigkeitsversicherungen

Altersvorsorge
Dabei vor allem die
betriebliche Altersvorsorge

und die Riester Rente

professionelle Geldanlage

und Immobilien.

Auf Wunsch kann ich ihnen auch eine Investition in eine exklusive und professionelle Immobilienbeteiligung ermöglichen.

Diese Internetseite soll ihnen einen Überblick über meine Leistungen und Ihren Nutzen dabei verschaffen.
Eine persönliche Beratung kann sie jedoch nicht ersetzen.


Selbstverständlich ist meine Dienstleistung nicht auf Taufkirchen und den Großraum München begrenzt, ich betreue auch gerne Anfragen aus ganz Deutschland. Dank Internet und Telefon ist dies ohne Probleme möglich.



Was zeichnet meine Dienstleistung aus?

Als Versicherungsmakler bin ich an kein Versicherungsunternehmen gebunden. Ich bin vollkommen unabhängig und vertrete ausschließlich die Interessen meiner Kunden. Ich kann aus über 100 verschiedenen Gesellschaften für Sie das beste passende Angebot auswählen. Ganz gleich ob Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung, Geldanlage oder Vermögensabsicherung. Wenn es um Ihre Sicherheit geht, sollte man keine Kompromisse eingehen.


Meine Spezialgebiete:

Im Mittelpunkt meiner Dienstleitung stehen vor allem die Bereiche Geldanlage und Altersvorsorge. Ich bin an keinen Produktgeber gebunden und ausschließlich meinen Kunden verpflichtet. Wenn es ums Geld geht, ist meiner Ansicht nach Unabhängigkeit bei der Produktauswahl unbezahlbar. So kann vermieden werden, dass ihr Erspartes in überteuerten, unrentablen oder unseriösen Versicherungen oder Geldanlagen versauert. Denn wo zum Beispiel Altersvorsorge drauf steht, muss nicht immer eine gute Altersvorsorge drin sein.
Ich habe den Überblick über die Angebote des Versicherungsmarktes und der Geldanlageprodukte und wähle für Sie das Produkt, das am besten zu Ihnen passt. Dies umfasst vor allem die betriebliche Altersvorsorge, die Riesterrente, normale Rentenversicherungen und selbstverständlich die Konzeption einer professionellen Geldanlagestrategie.
zum Bereich Altersvorsorge

Zu jeder guten Altersvorsorge gehört auch die Absicherung der Arbeitskraft, denn diese ist die Grundlage ihres derzeitigen Einkommens. Dies geschieht in der Regel durch eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch es gibt auch Alternativen, wie die Dread-Disease-Versicherung oder die Grundfähigkeitsversicherung.
zum Thema Berufsunfähigkeit



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Zum Thema der privaten Altersvorsorge habe ich ein Buch veröffentlicht. In diesem Buch wird Schritt für Schritt der Aufbau einer funktionierenden Altersvorsorge beschrieben und der Leser erhält nicht nur viele Tipps und Hinweise an die Hand, sondern auch viele Beispiele und Berechnungen.




Aktuelle Nachrichten und Beiträge


Auswirkungen der Senkung des Garantiezinses bei Lebensversicherungen Änderung des Mindestalters in der geförderten Altersvorsorge ab 2012


Auswirkungen der Senkung des Garantiezinses bei Lebensversicherungen

(18. Juli 2011) Die private Lebens- oder Rentenversicherung ist in Deutschland weit verbreitet - vor allem bei der privaten Altersvorsorge, ganz gleich, ob mit oder ohne staatliche Förderung. Bei der klassischen kapitalbildenden Versicherung fließt der Sparanteil der Beiträge in das Anlagevermögen der Versicherungsgesellschaft und es werden darauf Überschüsse gutgeschrieben. Dabei gilt für nahezu jede solche Versicherung ein Garantiezins, der unabhängig von den tatsächlichen Überschüssen zugesagt wird, dieser gilt für die gesamte Laufzeit der Versicherung. Für Verträge, die ab 2007 bis einschließlich 2011 beantragt werden, gilt ein Garantiezins von 2,25%. Im Februar hat das Finanzministerium festgelegt, dass dieser Zins für alle Neuverträge ab dem 01.01.2012 auf 1,75% gesenkt wird. Doch was bedeutet dies im Endeffekt für den Verbraucher?

  • Für Altverträge ändert sich zunächst nichts. Die garantierten Leistungen und Renten bereits bestehener Versicherungen bleiben weiter gültig. Jeder Versicherungsvertrag, der noch vor dem 31.12.2011 abgeschlossen wird, profitiert auch noch vom derzeitigen Zins von 2,25%.
  • Die garantierten Leistungen von kapitalbildenden Versicherungen sinken. Aufgrund des niedrigeren Garantiezinssatzes sinken die garantierten Ablaufleistungen bzw. die garantierten Renten bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen. Da die tatsächlichen Überschüsse der verschiedenen Gesellschaften jedoch fast immer höher liegen, werden auch die tatsächlichen Leistungen normalerweise über den garantierten Werten liegen.
  • Die Garantien bei fondsgebundenen Versicherungen können teurer werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie eine Garantie bei fondsgebundenen Versicherungen sichergestellt wird. Eine davon ist, dass ein Teil der Beiträge im Anlagevermögen der Gesellschaft sicher angelegt ist und sich mit Hilfe des Garantiezinses das garantierte Vertragskapital risikolos ansammelt. Der dann noch verbleibende Teil wird in Investmentfonds investiert. Bei einem niedrigeren Garantiezins muss mehr Kapital in die sichere Anlage fließen, um die Garantie sicherstellen zu können. Folglich wird weniger in die Fonds investiert.
  • Auch Risikoversichersicherungen können teurer werden. Wichtige Versicherungen, wie Risikolebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen kalkulieren die Beiträge mit dem Garantiezins - dementsprechend sollten die (garantierten) Versicherungsbeiträge bei einem geringeren Rechnungszins steigen. Wie hoch diese Steigerung ausfällt ist hängt jedoch stark von den Rechnungsgrundlagen der Gesellschaft und des jeweiligen Tarifes ab.
Da diese Zinssenkung keinen einzigen Vorteil für den Versicherungskunden verspricht, kann deshalb fast jedem empfohlen werden, einen geplanten Abschluss einer Lebens- Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung noch rechtzeitig im Jahr 2011 durchzuführen. Da eine gute Beratung Zeit braucht und am Ende des Jahres die Antragsabteilungen erwartungsgemäß stark ausgelastet sein werden, sollte ein Antrag rechtzeitig und nicht "auf den letzten Drücker" gestellt werden.



Änderung des Mindestalters in der geförderten Altersvorsorge ab 2012

(21. September 2011) In 2007 wurde mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz die Rente mit 67 eingeführt. Für alle Jahrgänge, die 1964 oder später geboren sind, gilt das neue Rentenalter von 67 - für die Jahrgänge 1947-1963 wird das Alter schrittweise heraufgesetzt. Wer vor dem Regelrentenalter in den Ruhestand treten will, muss nicht nur besondere Voraussetzungen erfüllen, sondern auch erhebliche Kürzungen in Kauf nehmen: Für jeden Monat, den die Rente vorzeitig bezogen wird, zieht die Rentenkasse 0,3% ab - lebenslang. Die frühestmögliche Rente beginnt dann mit 63 und kann um bis zu 14,4% gekürzt werden.
Doch es gibt noch einen weiteren Passus in dieser Rentenreform, der in der Bevölkerung weitestgehend unbekannt ist. Im Bereich der privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge existierte für die Auszahlung von Renten und Kapitalzahlungen bisher ein Mindestalter von 60 Jahren. Damit eine Altersvorsorge staatlich gefördert ist, darf die Leistung nicht vor diesem Alter bezogen werden können. Dieses Alter wird nun für alle Verträge, die 2012 und später abgeschlossen werden, auf 62 Jahre erhöht.
Dies gilt jedoch nur für neu abzuschließende Altersvorsorgeverträge. Für alle bisher bestehenden Verträge und solche, die noch im Jahr 2011 abgeschlossen werden, gilt noch das Mindestalter von 60 Jahren.
Wer ohnehin erst mit 65 oder 67 in den Ruhestand gehen möchte, für den ist diese Änderung ohne Belang. Doch diejenigen, die mit einem früheren Ruhestand planen, oder diesen zumindest nicht ausschließen wollen, sollten sich noch in 2011 um eine passende staatlich geförderte Altersvorsorge bemühen.
Betroffen von den Altersgrenzenerhöhungen sind vor allem die Riester-Rente, die Rürup-Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Ebenso erhöht sich das Mindestalter für die steuerliche Sonderregelung bei Einmalauszahlungen privater Renten- und Lebensversicherungen.


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